Förderung der KFW

Solarstrom für Elektroautos: Neuer KfW-Zuschuss ab 26. September 2023

Für Besitzerinnen und Besitzer von Elektroautos ist eine Ladestation am eigenen Haus, gespeist durch eine Photovoltaikanlage mit Solarstromspeicher, eine lohnende Investition. Die KfW unterstützt die Installation einer solchen Anlage mit einem attraktiven Zuschuss. Wichtige Voraussetzung: Ein Elektroauto muss bereits vorhanden oder bestellt sein.

Elektroauto und Photovoltaik: eine sinnvolle Kombination

Eine Photovoltaikanlage auf dem Dach, eine Wallbox an der Hauswand und ein Elektroauto auf der Auffahrt – in deutschen Wohnsiedlungen sieht man dieses Bild inzwischen immer häufiger. Schließlich können die Besitzerinnen und Besitzer von E-Autos ihr Fahrzeug so „kostenlos“ mit selbst produziertem Strom laden. Zugleich profitiert das Klima, da der Strom der Ladestation aus erneuerbaren Energien stammt und nicht aus fossilen Energieträgern wie Kohle oder Gas.

Die KfW unterstützt Besitzerinnen und Besitzer von Elektroautos dabei, eine eigene klimafreundliche Ladeinfrastruktur aufzubauen und startet zum 26. September 2023 das neue Zuschussprogramm „Solarstrom für Elektroautos“ (Programmnummer 442). Bis zu 10.200 Euro erstattet die KfW für die Installation einer Kombination aus Ladestation, Photovoltaikanlage und Solarstromspeicher. Da es sich um einen Zuschuss handelt, müssen Sie das Geld nicht zurückzahlen!

Voraussetzung für KfW-Photovoltaik-Förderung

Vorgesehen ist die neue KfW-Förderung für private Wohngebäude. Gefördert werden fabrikneue PV-Anlagen, Speicher und Ladestationen im Paket. Einzelne Komponenten sind von der Finanzspritze ebenso ausgeschlossen wie gebrauchte Bauteile.

Um in den Genuss der monetären Unterstützung zu kommen, müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:

  • Das Wohngebäude besteht bereits und Sie wohnen schon darin.
  • Ein rein batteriebetriebenes Elektroauto (BEV) muss vorhanden oder bereits bestellt worden sein. Der Nachweis hierfür ist spätestens zur Auszahlung der Förderung zu erbringen.
    Hybridfahrzeuge sind von dem Zuschuss ausgenommen.
  • Private Leasing-Fahrzeuge sind förderfähig, wenn die Laufzeit des Leasingvertrags mindestens zwölf Monate beträgt. Firmen- bzw. Dienstfahrzeuge werden nicht gefördert.
  • Der erzeugte und gegebenenfalls zwischengespeicherte Photovoltaik-Strom muss vorrangig dem Laden von Elektrofahrzeugen dienen.
  • Die Einbaumaßnahmen müssen durch Fachunternehmen vorgenommen und nach Inbetriebnahme beim Netzbetreiber angemeldet werden.
  • Der für das Fahrzeug genutzte Strom muss zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien, vorrangig aus der Eigenerzeugung stammen.

Höhe der Förderung richtet sich nach Leistung der Anlage

Grundsätzlich gilt: Je größer die Leistung Ihrer Anlage, desto höher die Förderung. Die Summe des Zuschusses setzt sich aus drei Teilbeträgen zusammen:

  • Ladestation: 600 Euro pauschal oder 1.200 Euro pauschal bei bidirektionaler Ladefähigkeit. Bidirektional bedeutet, dass der Strom in zwei Richtungen fließen kann – vom Stromnetz ins Auto und vom Auto zurück ins Stromnetz.
  • Photovoltaikanlage: 600 Euro pro kWp, maximal 6.000 Euro
  • Solarstromspeicher: 250 Euro pro kWh, maximal 3.000 Euro

Somit ist also ein Zuschuss in Höhe von bis 10.200 Euro möglich.

Beantragung ab 26. September 2023, Auszahlung frühestens ab März 2024

Ab dem 26. September 2023 können Sie einen Antrag für die Förderung stellen.

Ihren Zuschuss erhalten Sie frühestens ab März 2024. Dann können Sie die Daten zu Ihrer installierten Anlage sowie nötige Nachweise wie Rechnungen oder Zulassungspapiere bei der KfW hinterlegen. Die KfW prüft Ihre Angaben und Unterlagen und überweist den Ihnen zustehenden Zuschuss auf Ihr Konto.

Wichtig: Zu beachten ist, dass die KfW die Förderung nicht rückwirkend gewährt.

Wie bei anderen Zuschüssen und Förderkrediten gilt auch hier: Erst beantragen Sie die Förderung, dann schließen Sie Liefer- und Leistungsverträge ab. Wenn Sie die Zusage für die Förderung von der KfW erhalten haben, können Sie Ihre Anlage verbindlich bestellen.

Eine Kombination mit weiteren öffentlichen Fördermitteln wie Zulagen, Zuschüssen oder Krediten ist nicht möglich.

Sehr gerne können wir Ihnen ein auf Sie zugeschnittenes Angebot erstellen.
Hierfür benötigen wir ein paar Eckdaten von Ihnen, die selbstverständlich absolut vertraulich behandelt werden.

Wählen Sie einfach in den Dropdown-Menüe die für Sie passende Antwort aus, geben Sie ihre Kontaktdaten an.
Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit uns ergänzende Angaben oder Fagen zu übermitteln.

Ihre Daten für ein Angebot

Ihre Privatsphäre

1 + 15 =